Befund 57, Feldzeichnung, M 1:10, Zeichnung A. Ernst
Befund 57, eine jugendliche, möglicherweise weibliche Person
Archäologie:
Der Befund wurde beim Anlegen des Bauplanums erkannt und auf Planumshöhe 1 dokumentiert.
Das weitgehend zerstörte Körpergrab ist nur am Fußende erhalten; hier ist die Grabgrube erkennbar, die Knochen der unteren Extremitäten liegen in situ. Ab Knie aufwärts ist das Grab durch die Hofplanierung zerstört. Südlich der Grabgrube lagen einige verlagerte Knochen (57A). Das Grab war offensichtlich bei der ersten Hofplanierung gekappt worden, die Deckschicht fällt hier deutlich unter das Niveau des Grabes ab (Abbildung).
Datierung: 9. - 12. Jh.
Anthropologie:
Die wenigen erhaltenen Knochen der unteren Extremitäten gehören zu einem gestörten Körpergrab. Die Knochenerhaltung ist gut, auch die Erhaltung der Knochenoberfläche kann als gut bezeichnet werden.
Eine Altersbestimmung ist bei diesem Skelett anhand der Epiphysenverwachsung möglich. Die distale Epiphyse des rechten Oberschenkels sowie die proximalen und distalen Epiphysen beider Tibien liegen vor. Bei Mädchen finden diese Verknöcherungen im Alter von etwa 15 Jahre, bei Jungen 2 Jahre später statt. Eine Geschlechtbestimmung war an diesem Material nicht möglich.
Unter der Befundnummer 57A liegen weitere Skelettreste vor, die evtl. zur obigen Bestattungen gehörten.
Gefunden wurden u.a. Reste von Brustwirbeln, eine Radiusdiaphyse und ein linkes Becken im Bereich des Acetabulum, das auf ein weibliches Geschlecht schließen läßt.